WAS IST PSYCHOTHERAPIE?
Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Leidenszuständen. Ziele können dabei z.B. die Behandlung von Leidenszuständen, psychosomatischen und somatoformen Leiden, die Bewältigung von Lebenskrisen oder die Förderung der persönlichen Entwicklung und Gesundheit im Allgemeinen sein. Psychotherapie ist grundsätzlich gleichberechtigt mit anderen Heilverfahren (z.B. medizinischen Behandlungen bei körperlichen Leiden).
Die engagierte Mitarbeit der Klientin und des Klienten ist bei der Psychotherapie ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Es liegt in der Natur der Psychotherapie, dass es der Klientin oder dem Klienten in Phasen intensiver Bearbeitung von Erlebnissen anfänglich auch schlechter gehen kann. Ebenso können Gefühle der unterschiedlichsten Art für oder gegen den Psychotherapeuten empfunden werden. In allen Fällen sollten diese Gefühle mit dem Psychotherapeuten besprochen werden.
Der Psychotherapeut kann kein bestimmtes Ergebnis gewährleisten und kann insbesondere keine Heilung garantieren. Der Therapeut schuldet jedoch eine professionelle Hilfestellung nach dem aktuellen Wissensstand des Berufsstandes. Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361). Detaillierte Informationen finden Sie beim Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie.
WIE KÖNNEN TERMINE VEREINBART WERDEN?
Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail erreichen. Falls ich gerade nicht erreichbar bin, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer – ich rufe verlässlich zurück.
WAS IST DAS ERSTGESPRÄCH?
Beim Erstgespräch lernen wir uns persönlich kennen. In dieser ersten Begegnung bekommen Sie einen ersten Eindruck von mir, ich erfahre mehr über Sie, was Sie gerade bewegt, welche Anliegen Sie im Moment haben, was Sie dazu motiviert hat, diesen ersten Schritt zu gehen.
Entscheiden wir uns gemeinsam, miteinander weiterzugehen, besprechen wir die Rahmenbedingungen, die ungefähre Dauer der Therapie, die Regelmäßigkeit der Sitzungen, die Kosten, den Zahlungsmodus usw.
WELCHE KOSTEN ENTSTehen FÜR MICH?
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten im Einzelsetting und kostet 110 Euro.
Eine aliquote Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse ist im Normalfall möglich, der Anspruch auf Kostenrückerstattung liegt aber im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse.
Um den Zugang zur Psychotherapie leichter zu ermöglichen, habe ich ein Kontingent an Therapieplätzen zu einem vergünstigten Sozialtarif für Menschen eigerichtet, die im Moment nicht in der Lage sind, das Honorar für den normalen Stundensatz aufzubringen.
Dieses Kontingent ist natürlich beschränkt, sprechen Sie mich bezüglich eines freien Platzes einfach unverbindlich an. Wir werden versuchen, gemeinsam eine passende Lösung zu finden.
WIE VIELE SITZUNGEN BENÖTIGE ICH?
Die Häufigkeit der Sitzungen richtet sich individuell nach Ihren Bedürfnissen. Eine Therapie findet meist einmal pro Woche oder jede zweite Woche statt. Eine gewisse Regelmäßigkeit begünstigt erfahrungsgemäß die Bedingungen für den Prozess und je nach Ihrem eigenen Tempo kann diese Frequenz variieren.
Die Dauer der therapeutischen Begleitung kann sich je nach Situation, Thema und Prozess über ein paar vereinzelte Sitzungen bis zu einem längeren Zeitraum bewegen. Dies vereinbaren wir gemeinsam.
WAS IST, WENN ICH PLÖTZLICH VERHINDERT BIN? - ABSAGEREGELUNG
Einen vereinbarten Termin reserviere ich exklusiv für Sie und nehme mir dafür gerne Zeit. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte spätestens 24 Stunden vorher per Telefon (Anruf, Mailbox, SMS) ab. Bei Absagen unter 24 Stunden behalte ich mir das Recht vor, die Höhe des vereinbarten Honorars zu verrechnen, da diese Einheit so kurzfristig nicht mehr an jemand anderen vergeben werden kann. Ausgenommen davon sind unvorhergesehene Ereignisse z.B. wie Krankheit. Bei Zuspätkommen ist es leider nicht möglich, die versäumte Zeit nachzuholen bzw. an die Stunde anzuhängen, da der Folgetermin pünktlich eingehalten werden muss. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
SIND UNSERE TREFFEN VERTRAULICH? - VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
Verschwiegenheit ist eine wichtige Voraussetzung meiner Arbeit. Ich unterliege einer gesetzlich geregelten Schweigepflicht gemäß Psychotherapiegesetz (§15 PthG). Diese Schweigepflicht gilt bis über den Tod des Patienten und des Therapeuten hinaus. Ihre Geheimnisse sind gut bei mir aufgehoben und Sie müssen keine Angst haben, dass jemand etwas davon erfährt. Natürlich können Sie mit jemanden über Ihre Erlebnisse in der Therapie sprechen – was und wie viel, liegt jedoch in Ihrer eigenen Verantwortung.
WAS BEDEUTET PSYCHOTHERAPEUT IN AUSBILDUNG UNTER SUPERVISION?
Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision sind berechtigt zur selbstständigen Ausführung von Psychotherapie bei begleitender engmaschiger fachlicher Supervision. Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision erbringen psychotherapeutische Leistungen, von denen psychisch leidende und kranke Patientinnen und Patienten profitieren und haben die Berechtigung, eine eigene Praxis zu führen. Der Status Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision wird Kandidaten einer Psychotherapieschule verliehen, die in ihrer Ausbildung fortgeschritten sind. Inhalt der Supervision ist die Reflexion der psychotherapeutischen Tätigkeit in anonymisierter Form, insbesondere des behandlungstechnischen Vorgehens im Hinblick auf die fachgerechte Ausführung und Gewährleistung der Qualität.
Wie wird man psychotherapeut?
Ein Psychotherapeut hat in Österreich eine zweistufige Ausbildung absolviert – einerseits das Propädeutikum, andererseits ein Fachspezifikum, welches bei Psychodrama über ein Universitätsstudium absolviert werden kann. Diese Ausbildung berechtigt den Psychotherapeuten zur Anwendung von Psychotherapie.